Datenschutzerklärung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter TUS Reisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann sowohl schriftlich, mündlich, per Fax oder in elektronischer Form (Email, Internet) vorgenommen werden.

1.2 Ein Reisevertrag kommt mit der Anahme durch TUS Reisen GmbH zustande. TUS Reise GmbH erklärt die Anahme durch Email oder per Post übersandten Buchungsbestätigung. Sie enthält alle wichtigen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder Anzahlung erklärt.

1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung der TUS Reisen GmbH, sowie aus der Leistungsbeschreibung der dem jewaligen Angebot zu grunde ligenden Produktbeschreibung.

2. Bezahlung

2.1 Mit der Buchung gelten bestätigten Preise. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung auf ein von TUS Reisen GmbH angegebenes Bankkonto oder durch Zahlung im Reisebüro oder in bar

2.2 Für die Absicherung des Reisenden hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Nach Vertragsabschlüss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fählig. Die Restzahlung wird dem Reisenden mit der Reisebestätigung versandt.

2.3 Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne Aufforderung zu leisten.

2.4 Leistet der Reisende den Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht entsprechend den festgelegten Zahlungsfähligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter die Rücktrittskosten(Stornogebühren aus Ziffer …) erheben.

3. Reisedokumente

3.1 Die Reisedokumente gehen dem Reisenden per Email oder per Post zu oder liegen im Reisebüro zur Abholung bereit. Sollte der Reisende die Reisedokumente nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt erhalten, hat sich unverzüglich mit TUS Reisen GmbH in Verbindung zu setzen.

4 Versicherung

4.1 TUS Reisen GmbH empfehlen eine Reiserüktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen.

5 Leistungen

5.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen des Anbieters ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

6. Leistungs- und Preisänderungen

6.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, aus nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Vor den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich informieren und ihm mit einer Erklärungsfrist eine kostelose Umbuchung oder den Rücktritt vom Reisevertrag anbieten.

7. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

7.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erkären.

7.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert TUS Reisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdesse kann TUS Reisen GmbH angemessene Entschädigung zu verlangen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 100,0

bis 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mindestens 50,00 €
bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
bis 7. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
ab 6. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.

7.3 Beim Wunsch der Umbuchung des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern diese Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den obigen Stornobedingungen und Neuanmeldung durchgeführt werden.

7.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

8.1 TUS Reisen GmbH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

8.2 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Reiseveranstalter berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor
Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall zurück erstattet.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

8.3 Im Fall des Rücktritts des Reiseveranstalters gemäß Ziffer 6.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine alternative Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer alternativen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis zurück.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände/ höhere Gewalt

9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (zum Beispiel Zerstörung von Unterkünften, Krieg, innere Unruhen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Reisleistungen ein Entgelt verlangen.

10. Abhilfe/Minderung/Kündigung/Schadensersatz

10.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Abhilfe zu verweigern, wenn sie einen unangemessenen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann eine gleichwertige Ersatzleistung erbriegen als eine Art der Abhilfe.

10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchen zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Die Minderung ist nicht vorgesehen, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel gegenüber dem Reiseveranstalter anzuzeigen.

10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Im eigenen Interesse des Reisenden wird eine schriftliche Kündigungserklärung empfohlen.

10.4 Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertretten hat, der zur einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz zu verlangen.

11. Mitwirkungspflicht

11.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Anschriften und Telefonnummern der Reiseleitung sind den Reiseunterlagen zu entnehmen. Die Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
11.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber TUS Reisen GmbH geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne eigenen Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

12.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung fängt an dem Tag an, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Davon sind ausgeschlossen Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Fälle eines groben Verschuldens des Reiseveranstalters. Für diese Ansprüche beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre.